Grundschulung VP gemäß SBG § 20 (5)
Grundschulung VP gemäß SBG § 20 (5)
In diesem Bereich finden Sie Angebote über Grundschulungen für Vertrauenspersonen gemäß den Bestimmungen des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) § 20 Absatz 5.
Die Seminare beinhalten alle wichtigen Elemente für Vertrauenspersonen in der Bundeswehr. Sie werden auf Brigade- bzw. Verbandsebene in der Truppe durchgeführt.